Bisher geschah Transparenz in allen Unternehmensbereichen primär auf freiwilliger Basis, was sich jedoch nun im Bereich der CSR (Corporate Social Responsibility) ändert. Die EU verpflichtet Unternehmen, über Aspekte der Nachhaltigkeit zu berichten (CSR-Richtlinie 2014/95/EU).
Deshalb müssen viele kapitalmarktorientierte Unternehmen ab dem 1. Januar 2017 einen Nachhaltigkeits- oder CSR-Bericht veröffentlichen. Der Nachhaltigkeitsbericht soll Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung thematisieren.